Wichtige Gesetzesänderung für unsere Kunden
Der Gesetzgeber stellt das Anmeldeverfahren für das Stoffbesitzerbrennen auf ein digitales Verfahren um. Ab dem 01.01.2027 müssen Sie Ihre Abfindungsanmeldung für das Brennen deshalb selbst über das Zoll-Portal elektronisch übermitteln.
Hier die wichtigsten Infos:


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